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AKTUELLE Regelungen zu Corona

Telefonische Krankmeldungen sind ab sofort laut ÖGK nur mehr bei Symptomen von COVID-19 möglich (Husten, Fieber, Halsschmerzen, Schnupfen, Riechstörungen). Nach telefonischer Krankmeldung muss über 1450 ein Corona-Test veranlasst werden. Erst wenn eine COVID-Infektion mittels Abstrichs ausgeschlossen wurde, kann ein Termin in der Ordination wahrgenommen werden. Bei Erkrankung an COVID-19 wird von der Gesundheitsbehörde ein Absonderungsbescheid ausgestellt und ersetzt die KM.

PCR-Tests können am Montag zwischen 8 und 9 Uhr und am Mittwoch zwischen 7 und 9 Uhr in der Ordination durchgeführt werden.

Die ärztliche Untersuchung ist nur mit Termin möglich. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, tragen Sie einen Mund-Nasenschutz und waschen Sie sich die Hände beim Betreten der Ordination.  

Rezepte können via E-Mail und telefonisch angefordert werden. Diese werden mittels ELGA an Ihre Apotheke weitergeleitet und sind dort mit Ihrer Sozialversicherungsnummer abrufbar. 

Diabetikerbedarf können Sie bei uns telefonisch bestellen und wir senden sie an Ihre zuständige Krankenkasse. Diese stellt das Material dann postalisch zu.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Corona finden Sie auch hier.